Beglaubigte Übersetzungen
Als in Bayern öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin kann ich Ihre Übersetzungen auch beglaubigen, d. h. ich bescheinige die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und ihre Übereinstimmung mit dem Original mit meinem Stempel und meiner Unterschrift.
Hierzu können Sie mir eine eingescannte Version Ihres Originals als PDF-Datei per E-Mail zusenden.
Dadurch dass ich in der Grenzstadt Sarreguemines wohne, kann ich problemlos kurz über die Grenze fahren und den Brief mit Ihrer beglaubigten Übersetzung bei einem deutschen Postamt aufgeben, damit Sie Ihre Übersetzung schneller erhalten.